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Kirchgemeindeversammlung Mollis-Näfels

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus der stimmberechtigten evangelisch-reformierten Einwohnerschaft.
Ein- bis zweimal jährlich versammeln sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Kirchgemeinde Mollis-Näfels zur Kirchgemeindeversammlung. Dort wird über Finanzen, Wahlen, Projekte oder Anträge aus der Gemeinde beraten. Im Vorfeld der Versammlung wird Ihnen schriftlich eine Einladung mit Traktandenliste und Unterlagen zugeschickt.

Das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten steht allen Mitgliedern der Kirchgemeinde zu, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und das 16. Altersjahr zurückgelegt haben. Als Mitglied einer Kirchenbehörde sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde wählbar, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Ausländer und Ausländerinnen mit Niederlassungsbewilligung, die sich zur evangelischen Kirche zählen, sind stimmberechtigt und wählbar.

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