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Kirchgemeindeversammlungen Kerenzen

Die Kirchgemeindeversammlung findet gewöhnlich zweimal im Jahr statt und ist das oberste Organ der Kirchgemeinde (Art. 138 der Kirchenordnung). An der Versammlung werden verschiedene Geschäfte behandelt, die das kirchliche Gemeindeleben betreffen. Die Entscheidungsfindung findet mittels Abstimmung mit einfacher Mehrheit statt. Jedes Kirchenmitglied ab 16 Jahren darf stimmberechtigt daran teilnehmen. Auch Gemeindeglieder ohne Stimmrecht sind herzlich eingeladen mit beratender Stimme daran teilzunehmen.

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